„Heftführung eins mit Stern!“ Ja so mancher erinnert sich vielleicht noch dunkel an seine (Grund-) Schulzeit zurück, als die Lehrer noch die Hefte kontrolliert haben und man mit einer ordentlichen Heftführung glänzen konnte.
Doch nicht jeder, der seine Hefte in der Schule ordentlich geführt hat, muss deshalb gleich ein guter Buchhalter sein. Für viele Unternehmer ist die Buchhaltung viel mehr ein Buch mit sieben Siegeln, dass es zu knacken gilt.
Aber so kompliziert wie es manchmal den Anschein hat, ist die Buchführung gar nicht. Das beweist auch der folgende Aufklärungsversuch:
Wer seine Bücher ordentlich führen will- und dazu ist jeder Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet- der wird um einen Begriff nicht herumgekommen: Das betriebliche Rechnungswesen.
Aber was versteht man eigentlich unter dem Begriff Rechnungswesen?
Rechnungswesen= mengen- und wertmäßige Erfassung+ Überwachung aller Geld- und Leistungsströme
Das Rechnungswesen ist die Schaltzentrale eines jeden Unternehmen.
Hier laufen alle Informationen über das Unternehmen zusammen.
Das Rechnungswesen lässt sich gemäß den verschiedenen Zielsetzungen in 4 Bereiche unterteilen:
(1) Buchführung und Bilanz= zeitbezogene Rechnung
Der florierende Logistikkonzern, der hoch verschuldete Handwerksbetrieb oder die international erfolgreich tätige GmbH. Ein Blick in die Bilanzen und Bücher des jeweiligen Unternehmens verrät jedem sachverständigen Dritten die Lage des Unternehmens sofort. Und dazu sind die Buchführung und die Bilanz schließlich auch da. Jeder, der mit dem Unternehmen zusammenarbeiten will oder in irgendeiner Weise darin involviert ist- insbesondere natürlich Kunden; Lieferanten; Banken; das Finanzamt usw.- wird an der Vermögens-; Schulden- und Erfolgslage interessiert sein.
Die Buchführung und Bilanz erfüllen also eine Rechenschafts- und Dokumentationsaufgabe.
(2) Kosten- und Leistungsrechnung= zeit- und stückbezogene Rechnung
„Was mich das wieder gekostet hat? Und was ich dafür rausbekommen hab?“ Das fragt sich jeder gute Unternehmer früher oder später mal. Und spätestens dann; wenn er die Kosten für die erstellte Leistung den erzielten Erlösen gegenüberstellt; wird er erkennen, wie wirtschaftlich seine Firma wirklich arbeitet.
Wenn er dann weiß, wo er den Hebel ansetzen muss, kann er seinen Angebotspreis entsprechend kalkulieren.
(3) Betriebswirtschaftliche Statistik= Vergleichsrechnung
Tausend Projekt in der Firma am laufen, ein riesiges Durcheinander und irgendwann steht wie bei Franjo Pooth der Insolvenzverwalter vor der Tür? Soweit muss es ja dank der betriebswirtschaftlichen Statistik gar nicht erst kommen.
Mithilfe von Kennzahlen und Beziehungszahlen im Zeitverlauf lässt sich in der betriebswirtschaftlichen Statistik ganz genau verfolgen, ob Herr Meier gemäß der gesetzten Projekt-Vorgaben sein Soll erfüllt hat oder ob sein Kaffeekränzchen mit Frau Müller doch wieder zu lang war.
(4) Planungsrechnung= Vorschaurechnung
Was die Zukunft bringt, das weiß niemand. Doch wer als Unternehmer nicht über den Tellerrand hinausblickt und nur ja nicht an morgen denkt, der wird schneller pleite gehen als ihm lieb ist.
Und wozu wurde schließlich die Planungsrechnung erfunden, in der die weitere betriebliche Entwicklung geschätzt wird. Immerhin müssen auch künftig solide Absatz-, Produktions- und Finanzentscheidungen getroffen werden.